Dieses schöne rechteckig geschnittene Eckgrundstück in Alt-Rahlstedt in einer 30er Zone wartet auf Ihre Bebauungsidee.
Es gilt der Bebauungsplan Rahlstedt 91 vom 7.6.1988:
Erlaubt ist eine eingeschossige, offene Bauweise mit einer GRZ von 0,2 und einer GFZ von 0,3. Es ist ein Einzel- oder ein Doppelhaus mit max. 2 Wohneinheiten pro Gebäude zulässig.
Auf dem Grundstück befindet sich zur Zeit noch ein Abrissgebäude. Der Energieausweis für das Abrisshaus wird erstellt und bei Besichtigung vorgewiesen.
Besichtigung des Grundstücks bitte ausschließlich nach Absprache mit uns.
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