Wohnrecht bei Scheidung und Trennung

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Mann und Frau stehen durch eine Wand getrennt Rücken an Rücken | Immobilie Scheidung

Bei einer Scheidung gibt es viel zu klären. Wenn eine eigene Wohnung oder ein Haus vorhanden ist, geht es dabei oft um die Frage nach dem Wohnrecht. Doch wer hat wann das Wohnrecht? Und was sollten Eigentümer dabei beachten?

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Wenn sich Ehepaare scheiden lassen möchten, sprechen sich beide Partner sehr oft selbst das Wohnrecht zu. Das endet wiederum oft in Streit. Das verschlimmert die Situation in der Regel und löst vor allem nicht die Frage, wer in der Immobilie bleibt.

Wie das Wohnrecht betrachtet wird, hängt davon ab, ob sich das Ex-Paar noch im Trennungsjahr befindet oder die Scheidung bereits vollzogen ist. Das Familiengericht hat im Streitfall aber immer das letzte Wort.

Wohnrecht während des Trennungsjahres

Wenn es um das Wohnrecht der bisher gemeinsam genutzten Immobilie geht, gilt die Faustregel: Gleiche Wohn- und Nutzrechte für alle. Auch wenn nur einer der beiden Ex-Partner im Grundbuch steht. Das betrifft aber nur das Trennungsjahr. Kann sich das Ex-Paar nicht darauf einigen wer auszieht, gibt es zwei Möglichkeiten.

Entweder trifft der Familienrichter die Entscheidung oder die Trennung innerhalb der Immobilie. Das betrifft nur die Räume, wie beispielsweise das Schlafzimmer, wo eine Einzelnutzung möglich ist. Das Badezimmer, die Küche und der Hausflur können beide Ex-Partner dennoch weiterhin gemeinsam nutzen.

Egal wie zerstritten das Ex-Paar ist, es ist nicht empfehlenswert das Türschloss auszutauschen oder den anderen der Wohnung oder des Hauses zu verweisen. Das bringt oft rechtliche Folgen mit sich.

Wenn die Scheidung vollzogen ist

Ist einer der Ex-Partner der Alleineigentümer der Immobilie, kann dieser dem anderen das Haus oder die Wohnung vermieten. Die vereinbarte Miete, die ortsübliche Bedingungen verlangt, kann auch auf den Ehegattenunterhalt Einfluss haben.

In besonderen Fällen kann das Gericht dem Ex-Partner, der nicht im Grundbuch steht, das alleinige Wohnrecht erteilen. Das trifft aber nur zu, wenn diesem Ex-Partner bei einem Auszug unbillige Härte bevorsteht. Ein solcher Grund ist beispielsweise ein zu schlechter Gesundheitszustand.

Sind beide Ex-Partner Eigentümer der Immobilie, kann einer der Partner den Anteil des anderen übernehmen. Ist das für das Ex-Paar keine Lösung, bleibt meist nur der Verkauf. Die Teilungsversteigerung durch das Amtsgericht hat mehr Nachteile für die Eigentümer und sollte vermieden werden.

Sind Sie sich unsicher, was mit Ihrer Scheidungsimmobilie passieren soll? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

Foto: © AndreyPopov/Depositphotos.com

7 Kommentare
  1. Daniel sagte:

    Ich wusste nicht, dass, wenn man sich nicht darüber einigen kann, wer die Immobile behalten wird, diese aufgeteilt wird. Ich möchte mich von einem Anwalt beraten lassen, weil ich mich scheiden lassen will. Aber ich möchte unbedingt das Familienhaus behalten.

  2. Martin Schleiermann sagte:

    Ich denke, dass an dieser Stelle ein Fachanwalt für Familienrecht zusätzlich gutes Wissen einbringen kann, sodass alles fair abläuft. Ich habe mich vor kurzem von meiner Frau getrennt. Da kommen so viele Fragen auf, dass man sich liebt einen Anwalt nehmen sollte.

  3. Alex Finsterbusch sagte:

    Sehr interessant, dass das Gericht dem Partner, der nicht im Grundbuch steht, das Wohnrecht übertragen kann, wenn ein besonderer Härtefall vorliegt. Für solche Fälle ist wohl ein guter Anwalt wichtig, weil der Partner bei einer Scheidung sehr wahrscheinlich auf seine Eigentumsrechte bestehen wollen wird. Meine Schwester hat sich scheiden lassen und in so einer Situation kommen manchmal Seiten vom Partner zum Vorschein, die man nicht kannte.

  4. Wolfgang sagte:

    Danke für diese hilfreichen Informationen, wer nach einer Scheidung wann das Wohnrecht besitzt. Ich informiere mich diesbezüglich gerade für eine Freundin, die noch nicht so lange in Deutschland lebt. Da möchte ich ihr etwas Sicherheit in Bezug auf ihre Wohnsituation geben.

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